Schwerarbeitsverordnung – Schutz vor stark belastenden Berufstätigkeiten Die Schwerarbeitsverordnung definiert besonders belastende Tätigkeiten (z. B. Nachtarbeit, extreme Temperaturen, hohe körperliche Belastung) und legt fest, dass Arbeitgeber ab 2007 für bestimmte Altersgruppen die entsprechenden Daten melden müssen. Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz 09.03.2006 XXII
