2. Änderung der Betriebsprämie‑Verordnung – Einbeziehung von Zucker‑ und Milchprämien Die Verordnung ändert die Betriebsprämie‑Verordnung, sodass im Jahr 2006/07 die Rechte zur Lieferung von Weißzucker und die Wiederaufnahme der Milcherzeugung in die Berechnung der einheitlichen Betriebsprämie einbezogen werden. Sie legt fest, wie Referenzbeträge und -flächen ermittelt und welche Daten an die AMA übermittelt werden müssen. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 14.04.2006 XXII
