Butterabsatz‑Verordnung – Regelungen für Absatz und Beihilfen von Butter, Rahm und Butterfett Die Butterabsatz‑Verordnung regelt die Produktion, Verarbeitung, Lagerung und den Verkauf von Rahm, Butter und Butterfett sowie die Gewährung von staatlichen Beihilfen. Sie legt Zuständigkeiten, Zulassungsbedingungen, Melde- und Aufzeichnungspflichten sowie Sanktionen bei Verstößen fest. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 13.12.2005 XXII
