Änderung der Ausnahmeregelungen zum Fahrverbot – Einbeziehung von Häfen Die Verordnung erweitert die Ausnahmen vom Wochenend‑ und Feiertagsfahrverbot um Häfen, ändert den Titel und ergänzt vier neue Hafen‑Ziffern. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 24.02.2006 XXII
