Verschärfung des Chemikalienverbots – Verbot von Nonylphenol, Hexavalent‑Chrom‑Grenzwert im Zement und befristete Ausnahme für Pentabromdiphenylether Die Verordnung 158/2005 verschärft das Chemikalien‑Verbotsgesetz: Sie verbietet Nonylphenol und zugehörige Ethoxylate in vielen Anwendungen, legt Grenzwerte für Hexavalent‑Chrom in Zement fest und führt befristete Ausnahmen für bestimmte Flammschutzstoffe ein. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 06.06.2005 XXII
