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Verordnungen aktualisiert am: 17.02.2026
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Änderung der Eiprodukteverordnung (2004) – Kennzeichnung, Transfer und EU‑Anpassungen
Die Verordnung ändert die Eiprodukteverordnung: Sie führt Ausnahmeregelungen für nicht‑industriell hergestellte Eier, neue Kennzeichnungs‑ und Dokumentationspflichten sowie strengere Temperatur‑ und Fristvorgaben für den Transfer von unbehandelten Eiprodukten zwischen Betrieben. Außerdem wird die Verordnung an EU‑Richtlinien und eine EG‑Entscheidung angepasst.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
20.12.2004
XXII
Änderung der Störfallinformationsverordnung
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
20.12.2004
XXII
Änderung des Datums in der Passverordnung (31‑Dez‑2004 → 31‑Dez‑2006)
Die 497. Verordnung vom 20. Dezember 2004 korrigiert das Datum in § 2 Abs. 1 der Passverordnung von 31. Dezember 2004 auf 31. Dezember 2006.
Bundesministerium für Inneres
20.12.2004
XXII
Zoo‑Verordnung – Mindestanforderungen für österreichische Zoos
Die Zoo‑Verordnung legt Mindeststandards für die Haltung, Pflege und Verwaltung von Zoos in Österreich fest. Sie regelt Lizenzvergabe, Kategorien A‑C mit unterschiedlichen Tierarten‑ und Leitungsanforderungen sowie Pflichten zu Forschung, Aufklärung und Sicherheit.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
17.12.2004
XXII
Tierschutz-Zirkusverordnung - TSch-ZirkV
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
17.12.2004
XXII
Tierheim‑Verordnung – Mindestanforderungen für Tierheime
Die Tierheim‑Verordnung legt verbindliche Mindeststandards für Haltung, Räumlichkeiten, Leitung und Betreuung von Tieren in österreichischen Tierheimen fest und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
17.12.2004
XXII
GAP‑Beihilfen‑Verordnung (2005) – Regelungen für Agrarsubventionen
Die GAP‑Beihilfen‑Verordnung regelt die produktbezogenen Agrarsubventionen, definiert Prämien für verschiedene Kulturen und legt Zuständigkeiten, Melde- und Dokumentationspflichten fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
16.12.2004
XXII
Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer
Die Verordnung definiert, welche zusätzlichen Aufgaben von Bundeslehrern – etwa Stellvertretung, Schulveranstaltungsleitung, Küchen- oder Internatsverwaltung, Praktikumsbetreuung, Werkstättenleitung und IT‑Betreuung – in ihrer wöchentlichen Lehrverpflichtung angerechnet werden und legt dafür konkrete Stundenzahl‑ bzw. Werteeinheiten‑Grenzen fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
15.12.2004
XXII
Arzneimittelbetriebsordnung 2005 – Qualitäts‑ und Sicherheitsvorgaben für Arzneimittelbetriebe
Die AMBO 2005 regelt, welche Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards Betriebe bei der Herstellung, Kontrolle und dem Vertrieb von Arzneimitteln einhalten müssen. Sie verlangt ein pharmazeutisches Qualitätssicherungssystem, qualifiziertes Personal und umfangreiche Dokumentations- und Prüfpflichten.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
14.12.2004
XXII
Übertragung von Aufgaben des Bundeshaushaltsgesetzes an das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen
Die Verordnung überträgt die im Bundeshaushaltsgesetz genannten Aufgaben auf das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
14.12.2004
XXII
Qualifikationsvoraussetzungen für Leiter*innen von Arzneimittellabors (KLVO 2005)
Die Verordnung definiert, welche akademischen Abschlüsse und praktische Erfahrungen Personen benötigen, um ein Arzneimittel‑Kontrolllabor zu leiten. Sie legt klare Qualifikationskriterien fest und ermöglicht individuelle Gleichwertigkeitsentscheidungen für ausländische Abschlüsse.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
14.12.2004
XXII
INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2005 – Regelungen für Direktzahlungen
Die INVEKOS‑Umsetzungs‑Verordnung 2005 regelt die Umsetzung der EU‑Direktzahlungsprogramme in Österreich. Sie legt Zuständigkeiten fest, definiert Antragsverfahren und Umweltstandards und trat am 1. Januar 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
10.12.2004
XXII
Heilmittel‑Bewilligungs‑ und Kontroll‑Verordnung (2004)
Die Verordnung legt fest, dass bestimmte Medikamente nur nach vorheriger Bewilligung und mit einer ausführlichen Dokumentation verschrieben werden dürfen, um Kosten zu kontrollieren.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
10.12.2004
XXII
Standesregeln für Bestatter (2004)
Die Verordnung legt umfassende Standesregeln für Bestatter fest, definiert zulässige Tätigkeiten, verbietet unlauteres Verhalten und verlangt Verschwiegenheit, Weiterbildung sowie geeignete Betriebsausstattung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
10.12.2004
XXII
PKW‑Angemessenheitsverordnung (Grenzbeträge für Fahrzeugkosten)
Die PKW‑Angemessenheitsverordnung begrenzt steuerlich absetzbare Kosten für neue PKW auf 34 000 Euro im Jahr 2004 und 40 000 Euro ab 2005; gebrauchte, Leasing‑ und Mietfahrzeuge unterliegen entsprechenden Kürzungsregeln.
Bundesministerium für Finanzen
09.12.2004
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