Nutzung von Stilllegungsflächen für Viehfutter und Holzlagerung 2004/05 Die Verordnung erlaubt, dass Stilllegungsflächen, die im Vorjahr von Trockenheit betroffen waren, im Wirtschaftsjahr 2004/2005 als Viehfutter und zur Holzlagerung genutzt werden dürfen. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 30.06.2004 XXII
