Tiermehl‑Gesetz‑Anpassungsverordnung 2004 – Verbot von Tiernebenprodukten im Futtermittel Die Verordnung stärkt den Schutz vor BSE‑Risiken, indem sie die Verwendung bestimmter tierischer Nebenprodukte in Futtermitteln verbietet und Meldepflichten für Unternehmen einführt. Sie trat am 1. Mai 2004 in Kraft. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 21.07.2004 XXII
