Statistikverordnung für den Viehbestand 2004 Die Verordnung verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich, im Jahr 2004 den Viehbestand von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen zu erfassen und bis zum 28. Februar 2005 auszuwerten. Sie legt fest, welche Betriebe Auskunft geben müssen, wie die Erhebung erfolgt und dass Gemeinden für ihre Mitwirkung 1,79 € pro befragte Einheit erhalten. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 23.11.2004 XXII
