Kostenersatzpflicht für Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen Die Verordnung legt Pauschalbeträge für Sicherheitsüberprüfungen nach Geheimhaltungsstufe fest und bestimmt einen Kostenersatz von 1.400 € für Einrichtungen, die den Schutz klassifizierter Dokumente prüfen lassen. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 18.10.2004 XXII
