Verordnung zur jährlichen Schweinezählung (Zwischenzählungen) in Österreich Die Verordnung legt fest, dass die Bundesanstalt Statistik Österreich jährlich am 1. Juni eine Zwischenzählung der Schweinebestände durchführt. Landwirte und Gemeinden sind zur Mitwirkung verpflichtet und erhalten für ihre Arbeit eine kleine Kostenabfindung. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 26.04.2004 XXII
