Änderung der AEV‑Abluftreinigung: neue Emissions- und Prüfungsanforderungen Die Verordnung 62/2005 ergänzt die AEV‑Abluftreinigung um neue technische Vorgaben: Sie definiert die Brennstoffwärmeleistung, legt Emissionsgrenzwerte für Kondensat fest (max. 400 kW und bestimmte Brennstoffe) und verlangt regelmäßige Prüfungen sowie Dokumentation. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 04.03.2005 XXII
