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Verordnungen aktualisiert am: 17.02.2026
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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hölles
Die Verordnung hebt die seit 1968 geltende Festlegung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hölles auf und tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung
28.01.2005
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Übertragung der Innenministerialen Bibliothek auf das Bundeskanzleramt
Die Verordnung überträgt die Amtsbibliothek des Innenministeriums auf die Administrative Bibliothek im Bundeskanzleramt und tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.
Bundesministerium für Inneres
28.01.2005
XXII
Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
21.01.2005
XXII
Verzeichnis der Hartweizensorten, die im Jahre 2005 für die Hartweizenqualitätsprämie in Betracht kommen
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
21.01.2005
XXII
Verordnung über befristete Beschäftigung von Ausländern in Land‑ und Forstwirtschaft (2005)
Die Verordnung legt ein Kontingent von 4 960 befristeten Arbeitsplätzen für Ausländer in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt diese auf die Bundesländer und begrenzt die Beschäftigungsdauer auf sechs Monate bis spätestens 31. Dezember 2005. Sie endet am 30. November 2005.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
18.01.2005
XXII
Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (2005)
Die Verordnung vom 18. Jänner 2005 legt fest, dass Zivildienstleistende ab dem 1. Jänner 2005 eine Grundvergütung von € 189,40 und einen Zuschlag von € 140,20 erhalten.
Bundesministerium für Inneres
18.01.2005
XXII
Einführung des akademischen Grades MSc (Psychotherapie) an der Donau‑Universität Krems
Die Verordnung legt fest, dass die Donau‑Universität Krems ab dem 1. Februar 2005 den Abschluss „Master of Science (Psychotherapie)“, abgekürzt MSc, an ihre Psychotherapie‑Absolvent*innen verleihen kann.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
14.01.2005
XXII
Verordnung zur Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und MSc‑Verleihung für Supply Management an FH JOANNEUM
Die Verordnung von 2005 erlaubt der FH JOANNEUM in Graz, ihr Supply‑Management‑Programm als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und den Absolvent*innen den akademischen Grad Master of Science (Supply Management) zu verleihen. Sie gilt vom 1. Februar 2005 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
13.01.2005
XXII
Bezüge der Anspruchsberechtigten
Bundesministerium für Landesverteidigung
13.01.2005
XXII
Befreiung von Verwaltungsabgaben bei Katastrophen‑Notstand
Die Verordnung 2005/11 befreit Verwaltungsabgaben für amtliche Handlungen im Zusammenhang mit Notständen durch höhere Gewalt und regelt, dass diese Befreiung auch für Anträge gilt, die vor Inkrafttreten gestellt wurden.
Bundesministerium für Finanzen
13.01.2005
XXII
Grundbeträge im Auslandseinsatzpräsenzdienst (Verordnung 2005)
Die Verordnung legt für das Auslandseinsatzpräsenzdienst die Grundbeträge je Dienstgrad fest. Sie tritt am 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2004.
Bundesministerium für Landesverteidigung
13.01.2005
XXII
Verordnung zur Bezeichnung und Titulierung von Lehrgängen im Beschaffungsmanagement (31. MBA‑Verordnung)
Die 31. MBA‑Verordnung (2005) erlaubt der Wirtschaftskammer Österreich, drei Weiterbildungsprogramme als Lehrgänge universitären Charakters zu kennzeichnen und dafür akademische Titel bzw. Grade (LL.M., MBA) zu verleihen. Die Regelungen gelten vom 1. Jänner 2005 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
12.01.2005
XXII
Verordnung über geringfügige Baumaßnahmen an Eisenbahnanlagen (2004)
Die Verordnung regelt, welche kleinen Umbauten an Eisenbahnanlagen ohne Baugenehmigung zulässig sind, solange technische und sicherheitsbezogene Bedingungen erfüllt sind, und legt Aufzeichnungspflichten fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
12.01.2005
XXII
Bestimmung des Straßenverlaufs der A12 Inntal‑Autobahn – Roppener Tunnel (2. Röhre)
Die Verordnung legt den genauen Verlauf der zweiten Talröhre des Roppener Tunnels auf der A12 fest. Sie definiert die Strecke von AB‑km 125,7 bis AB‑km 131,6 und verweist auf den Verordnungsplan RT2R‑1028‑00‑00.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
12.01.2005
XXII
Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs St. Pölten auf automatisierte Datenverarbeitung
Die Verordnung ordnet an, dass Grundbuchunterlagen, die nach dem 31. Dezember 2004 eingereicht werden, digital erfasst und in einem sicheren Langzeitarchiv des Bundesrechenzentrums gespeichert werden. Dokumente können aus einem öffentlichen Rechtsarchiv übernommen oder gescannt werden.
Bundesministerium für Justiz
07.01.2005
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