Änderung der Schülerheimbeitragsverordnung für höhere land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten Die Verordnung 232/2005 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime künftig 1 100 Euro beträgt und dass die Änderungen zum 1. September 2005 gelten. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 27.07.2005 XXII
