Verordnung zur Festlegung des Trassenverlaufs der Koralmbahn (Wettmannstätten – St. Andrä) Die Verordnung legt den genauen Verlauf des Teilabschnitts Wettmannstätten‑St. Andrä der Koralmbahn fest und definiert dabei den Trassenstreifen, neue Bahnhöfe sowie die Einbeziehung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 23.02.2005 XXII
