Änderung der Saatgutverordnung 2006 zur Anpassung an EU‑Richtlinien Die Verordnung vom 27. Mai 2011 ändert die Saatgutverordnung 2006. Sie ergänzt Ziffer 16, präzisiert den Austausch von Saatgut und führt neue Regelungen für Erhaltungssorten sowie für Saatgut unter besonderen Anbaubedingungen ein. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 27.05.2011 XXIV
