Änderungen der Deponieverordnung 2008 – digitale Fristen & neue elektronische Aufbewahrungspflichten Die Verordnung 455/2011 ändert die Deponieverordnung 2008: Sie kürzt den Namen, verlagert Fristen von festen Kalenderdaten auf das Datum der Veröffentlichung technischer Vorgaben im EDM‑Portal, führt neue Pflichten zur elektronischen Aufbewahrung ein und legt das Inkrafttreten aller Änderungen auf den ersten Tag des Folgemonats nach Kundmachung fest. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 27.12.2011 XXIV
