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Verordnungen aktualisiert am: 18.02.2026
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Änderung der Saatgutverordnung 2006
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
30.01.2012
XXIV
Änderung der Verordnung über Forstliches Vermehrungsgut
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
27.01.2012
XXIV
Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2012 – Festlegung der außerbudgetären Einheiten
Die Verordnung legt für das Jahr 2012 die außerbudgetären Einheiten des Bundes fest, bestimmt Meldefristen an die Statistik Österreich und tritt am 31. Jänner 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen
26.01.2012
XXIV
Finanzielle Ansprüche der Bundeswehr‑Anspruchsberechtigten (BGBl. II Nr. 23/2012)
Die Verordnung legt ab dem 1. Februar 2012 detaillierte finanzielle Leistungen für österreichische Soldaten fest, darunter Grundgehalt, Dienstgradzulagen und verschiedene Prämien.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
25.01.2012
XXIV
Grundbeträge im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst (2012)
Die Verordnung legt einheitliche Grundbeträge für alle Dienstgrade im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest, die ab dem 1. Februar 2012 gelten und ersetzt die frühere Regelung von 2011.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
24.01.2012
XXIV
Arbeitnehmerschutz‑Verordnung für das Verkehrswesen (2011)
Die AVO Verkehr 2011 verlangt von allen Verkehrs‑ und Baugenehmigungen den Nachweis des Arbeitnehmerschutzes, etwa durch Sicherheitsnachweise, Personalbestellungen und Dokumentationen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
23.01.2012
XXIV
Novellierung der Austro‑Control‑Gebührenverordnung (2012)
Die Verordnung vom 23. Jänner 2012 ändert die Austro‑Control‑Gebührenverordnung, führt einen neuen II. Abschnitt mit aktualisierten Gebühren ein und hebt veraltete Bestimmungen der Zivilluftfahrt‑Personalverordnung auf.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
23.01.2012
XXIV
Änderung der Binnenschifffahrts‑Statistikverordnung 2005 – Aktualisierung der Verweisangaben
Die Verordnung von 2012 passt die Binnenschifffahrts‑Statistikverordnung 2005 an, indem sie in § 9 Abs. 5 die Bezugnahme auf das Bundesgesetzblatt aktualisiert. Es handelt sich um eine rein formale Korrektur ohne inhaltliche Änderungen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
23.01.2012
XXIV
3. Kontenplanverordnung – Anpassung des Kontenplans für 2011/12
Die 3. Kontenplanverordnung von 2012 passt den staatlichen Kontenplan an das Bundesfinanzgesetz 2011 an, legt ein Enddatum am 31. Dezember 2012 fest und erweitert die Kontenklassifizierung um zahlreiche neue Positionen.
Bundesministerium für Finanzen
23.01.2012
XXIV
Änderung der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung – Aktualisierung von Fachverweisen und Einführung von Ziffer 10a für Gruppenpraxen
Die Verordnung von 2012 aktualisiert die Verweise im Arbeitsruhegesetz und führt eine neue Regelung (Ziffer 10a) ein, die Gruppenpraxen von Ärzten und Zahnärzten definiert.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
16.01.2012
XXIV
Weingesetz-Formularverordnung
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
12.01.2012
XXIV
Verordnung zur Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften
Die Verordnung von 2012 eröffnet Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge die Zulassung zum Doktoratsstudium in Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften. Das Inkrafttreten erfolgt mit der Freigabe im Rechtsinformationssystem.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
10.01.2012
XXIV
Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
10.01.2012
XXIV
5. Hochleistungsstrecken‑Verordnung (Erklärung von Gänserndorf‑Marchegg und Wien‑Marchegg)
Die 5. Hochleistungsstrecken‑Verordnung erklärt zwei Strecken – Gänserndorf – Marchegg und Wien – Staatsgrenze bei Marchegg – als Hochleistungsstrecken und tritt am 10. Jänner 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
10.01.2012
XXIV
Erweiterung der Hämovigilanz‑Verordnung: neue Berichtspflichten für BASG und Blutspendeeinrichtungen
Die Verordnung von 2012 erweitert die Hämovigilanz‑Verordnung 2007 um neue Berichtspflichten: Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen muss bis 1. September jährlich Berichte über schwere Reaktionen und Zwischenfälle veröffentlichen, und Blutspendeeinrichtungen müssen bis 30. April des Folgejahres einen detaillierten Jahresbericht einreichen.
Bundesministerium für Gesundheit
09.01.2012
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