Befristete Sondermaßnahmen zur Stützung des Obst‑ und Gemüsesektors Die Verordnung führt befristete Sondermaßnahmen ein, die Obst‑ und Gemüsepflanzer unterstützen, indem sie Marktrücknahmen oder Nichternte zulassen und dafür finanzielle Beihilfen gewähren. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 01.07.2011 XXIV
