Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländer*innen in der Land‑ und Forstwirtschaft (2011) Die Verordnung legt ein Kontingent von 450 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt diese auf die Bundesländer und legt ein Ablaufdatum am 31. Juli 2011 fest. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 11.05.2011 XXIV
