Novelle 2006 zur Altlastenatlas‑VO – Aufnahme neuer Altstandorte Die Verordnung von 2006 ergänzt den Altlastenatlas um neue belastete Standorte und legt deren Prioritätsklassen fest; die Änderungen gelten ab dem 1. November 2006. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 05.10.2006 XXII
