DAC‑Verordnung für das Weinbaugebiet Neusiedlersee Die Verordnung regelt, dass nur Wein aus dem Gebiet Neusiedlersee die Bezeichnung „DAC Neusiedlersee“ tragen darf und legt detaillierte Anforderungen an Etikettierung, Alkoholgehalt, Flaschengröße und Prüfnummer fest. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 28.03.2012 XXIV
