Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten (gültig ab 01‑01‑2012) Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten fest. Sie definiert Grundvergütungen, Zuschläge und Sonderentgelte sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2012. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 23.11.2011 XXIV
