Festsetzung des Anpassungsfaktors für 2012 Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2012 auf 1,027 fest, basierend auf dem ASVG § 108 und einem definierten Richtwert. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 09.11.2011 XXIV
