Nutzung stillgelegter Flächen zu Fütterungszwecken 2007 Die Verordnung von 2007 erlaubt die Nutzung stillgelegter landwirtschaftlicher Flächen im gesamten Bundesgebiet zu Fütterungszwecken, jedoch nur mit dem natürlichen Aufwuchs, ohne vorzeitigen Umbruch und ohne Verkauf des Aufwuchses. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 08.05.2007 XXIII
