Änderung der Vergütungsregelung für Mitglieder des Umweltsenats Die Verordnung 164/2007 ändert die Vergütungsregelung für Mitglieder des Umweltsenats: Der Titel wird vereinheitlicht, das Wort „Ersatzmitglied“ gestrichen und ein neuer Absatz führt eine Vergütung für unterstützende Tätigkeiten ein. Zahlungen erfolgen künftig am Quartalsende, gültig ab dem dritten Quartal 2007. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 12.07.2007 XXIII
