Erklärung des Kollektivvertrags für das Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheitswesen als Satzung Das Bundesministerium erklärt den Kollektivvertrag für das Vorarlberger Sozial‑ und Gesundheitswesen als Satzung, wodurch er über den üblichen Geltungsbereich hinaus rechtsverbindlich wird. Er gilt für Anbieter von präventiven, betreuenden und rehabilitativen Diensten, mit mehreren Ausnahmen wie öffentlichen Einrichtungen oder privaten Kindergärten. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 08.04.2025 XXVIII
