Einführung des 5. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Aufhebung des 4. Nachtrags Die Verordnung führt den fünften Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe 2023) als offizielle österreichische Ausgabe ein und hebt die vorherige vierte Version sowie entsprechende österreichische Monographien auf. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 17.06.2025 XXVIII
